Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen

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1. Abschluss des Vertrages
Mit der Anmeldung für ein Angebot von Henne & Friends e.V. (nachstehend Anbieter genannt) bietet der Kunde dem Anbieter den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung kann ausschließlich per Webformular vorgenommen werden. Sie erfolgt auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführtem Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende, wie für seine eigenen Verpflichtungen, einsteht. Der Vertrag kommt mit der verbindlichen online Anmeldung zustande.

2. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters durch der Internetdarstellungen auf der Seite www.henne-friends.de sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung.

3. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen.

4. Bezahlung
Sobald die vollständig ausgefüllte online Anmeldung bei Henne & Friends e.V. eingegangen ist, erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung (direkt nach der Anmeldung zu ausdrucken), die gleichzeitig eine Rechnung ist. Die Teilnehmergebühr ist daraufhin innerhalb von 14 Tagen auf das in der Teilnahmebestätigung angegebene Konto zu überweisen. Mit Eingang des Betrages wird der Teilnahmeplatz fest gesichert. Sollte keine Zahlung in dem Zeitrahmen erfolgen, erlischt das Recht auf die Teilnahmeplatzreservierung.

5. Rücktritt
Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er das Angebot nicht wahr, so kann der Anbieter gemäß § 651i Absatz 2 BGB pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei Rücktritt innerhalb der letzten zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 50% der Teilnahmegebühr zu zahlen, soweit der Teilnahmeplatz nicht anderweitig vergeben werden kann. Mit der Absage des Teilnehmers sind alle Ansprüche an den Veranstalter erloschen. Wird die Kursteilnahme, aus welchen Gründen auch immer, abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. Mit der Absage bzw. dem Abbruch sind alle Ansprüche an den Veranstalter erloschen.

6. Durchführung
Für die Dauer der Leistung  bei Henne & Friends e.V. übertragen die Erziehungsberechtigten dem Veranstaltungsleiter die Aufsichtspflichten und - rechte, die dieser wiederum an seine Mitarbeiter übertragen kann. Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Trainer von Henne & Friends e.V. Folge zu leisten. Werden deren Weisungen nicht befolgt, so hat der Veranstaltungsleiter des Kurses oder sein Bevollmächtigter die Möglichkeit, den Teilnehmer vom Training oder der Veranstaltung auszuschließen. Es besteht dann kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Betrages. Die Umsetzung der angebotenen Leistung obliegt ausschließlich dem  Veranstaltungsleiter.

7. Angaben über den Gesundheitszustand
Die Teilnehmer müssen gesund und sportlich voll belastbar sein und das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolvieren können. Die Eltern des Teilnehmers verpflichten sich bei der Anmeldung (schriftlich) und zum jeweiligen Leistungsbeginn der Henne & Friends e.V.  Veranstaltung den jeweiligen Leiter oder seinen Bevollmächtigten über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen (schriftlich/mündlich) und notwendige Medikamente (schriftlich/mündlich) ihres Kindes zu informieren. Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während
Einer Henne & Friends e.V. Veranstaltung sind dem jeweiligen Veranstaltungsleiter Rummenigge oder einem Trainer unverzüglich zu melden und können zum Ausschluss aus der Leistung führen.

8. Haftung des Anbieters
Der Anbieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
1. die gewissenhafte Vorbereitung
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
3. die Richtigkeit der Beschreibung
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen
Wegen Wetter- oder sonstig bedingter Ausfälle der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme durch die Kursteilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen übernimmt Henne & Friends e.V. keine Haftung. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz von ausgefallenen Trainingsstunden.

9. Beschränkung der Haftung
Ein Schadenersatzanspruch gegen den Anbieter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Keine Haftung besteht außerdem bei Einbruch oder Diebstahl.

10. Versicherungen
Jeder Teilnehmer muss kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers.

11. Medizinische Versorgung
Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten den Anbieter alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.

12. Foto- und Filmrechte
Die Teilnehmer und ihre gesetzlichen Vertreter erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bildnisse und Filmaufnahmen angefertigt und durch den Anbieter mit der Umsetzung beauftragten Werbeagenturen verbreitet und veröffentlicht werden - auch im Internet - und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung sowie zu Merchandising Zwecken.

13.Gerichtsstand
Der Teilnehmer kann den Anbieter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Anbieters gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Anbieters maßgebend.

Nuthetal OT Bergholz-Rehbrücke / Potsdam, Stand: 01.09.2008